Liebe Sportkameraden, nun ist es bald soweit. Bei den Aufstiegswettkämpfen zur Regionalliga Nord am 22.02.09 werden in Hannover die ersten unserer Schützen vom Nutzungsverbot bestimmter CO2-Kartuschen, durch den Veranstalter betroffen sein. Da dies für uns sportlich und finanziell nachteilig ist, gebe ich hier zu meiner Entlastung eine Information, über meine ohnmächtige Anfrage beim Veranstalter zu den dortigen „Katuschen-Bedingungen“.
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Hallo XXX, Wir vom Post SV Buxtehude haben in Hamburg vorzeitig einen der beiden Plätze für die ReLi-Aufstiegswettkämpfe am 22.02.09 in Hannover erreicht. Ich habe nun schon von einigen betroffenen Schützen gehört, dass sie auf den XXXX, betr. der Nutzungsverweigerung von bestimmten CO2-Karuschen nicht gut zu sprechen sind. Daher meine Anfrage noch den bei den Aufstiegswettkämpfen zugelassenen „CO2-Kartuschen“. Gibt es bei diesen Aufstiegswettkämpfen zur Regionalliga, durch den NSSV vorweggenommene Einschränkungen bei der Nutzung? Ich bitte um baldige Antwort, damit ich planen kann, ob ich die Schützen nach sportlichen Gesichtspunkten oder nach Verfügbarkeit der beim NSSV zugelassenen „Kartuschen“ aussuchen kann oder muss.
Danke und mit den besten Wünschen Klaus Störtenbecker
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Hallo Klaus, zur Richtigstellung der Aussage der vorweggenommenen Einschränkung von Kartuschen. Die Ausführung des RWK Luftdruckwaffen wird unter der Federführung des DSB durchgeführt. So auch das Aufstiegsschiessen. Der TK des DSB hat in seiner Sitzung ganz klar gesagt, dass Kartuschen ohne Prüfnummer generell nicht mehr zugelassen sind. Alle anderen mit Prüfnummer, die in der 10 Jahresfrist sind, sind nach wie vor zugelassen. Im Anhang habe ich Dir die betreffenden Schreiben beigelegt. Somit haben wir keine andere Möglichkeit als so zu verfahren. Beim Aufstiegsschiessen zur RL Nord am 22.02.2009 dürfen diese Kartuschen nicht zum Einsatz kommen. Mfg XXX
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Hallo XXX, auch wenn deine Antwort für mich enttäuschend und unverständlich ist, vielen Dank für die Rückmeldung. Da ich ja schon sehr viele „Klagen“ von Schützen zu diesem Thema gehört habe, war deine Antwort für mich keine wirkliche Überraschung. So habe ich aber was Schriftliches für bzw. gegen meine betroffenen Schützen in der Hand. So wirklich glauben sie es ja nicht, was da Funktionäre und Hersteller mit uns machen. Die Schützen, die Eltern, der vom Verlust der Vereinswaffen betroffenen Jugendlichen oder die Vorstandsmitglieder im Hauptverein glauben ja teilweise, dass ich spinne, wenn ich so berichte. So absurd hört sich das an, was da über ein Kartell gegen die aktiven Sportschützen läuft. Auch bei uns hat die Sicherheit höchste Priorität. Danach kommen bei uns aber die Schützen und nicht die Interessen von Herstellern. Nicht nur bei den CO2-Kartuschen fühlen wir uns von so manchem Hersteller betrogen. Die, von dir beigefügten Schreiben waren mir bekannt. Nur, aus meiner Sicht hat die Technischen Kommission des DSB nichts verboten. Sie hat lediglich eine „Empfehlung“ ausgesprochen. Ist da die TK bei den CO2-Kartuschen in Ohnmacht gefallen? Wenn ja, wurde sie zum Glück durch offene Arme aufgefangen. Sachliche Argumente sind jedenfalls bis hierher nicht durchgesickert. Da mittlerweile mehrere Veranstalter von der „Empfehlung“ der TK abgerückt sind und ältere CO2-Kartuschen weiterhin zulassen, hatten wir jedenfalls gehofft, dass auch der Veranstalter der Aufstiegswettkämpfe diesen Weg geht. Für mich ist diese Entscheidung allerdings ein Eingriff in unsere Mannschaftsaufstellung. Ich habe nun berühmte A....-Karte. Entweder ich nehme die Schützen an den Setzlistenpositionen eins und zwei aus der Mannschaft oder diese beiden Schützen müssen sich bis zum 22.02.09, gemäß der Herstellern ausrüsten. Bei den möglichen Ersatzschützen sind ebenfalls zwei weitere Schützen betroffen.
Ich werde aber sicherlich fünf Schützen für die Aufstiegswettkämpfe finden, die sich in den vergangenen neun Jahren, im Sinne der angemeldeten Herstellerwünsche ausgerüstet haben oder wurden.
Also bis dann ................. Klaus Störtenbecker
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es ist "frisch" geworden
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