ein Leserbrief von mir

Leserbrief zur Druckluftkartuschen-Info Deutsche SchützenZeitung 1/2009 Seite 6

Hersteller droht Vereinsfunktionären

Einseitig erzwungener Waffenstillstand gegen Deutschlands Sportschützen

Erst betrogen, dann bedroht

Drei mögliche Schlagzeilen = eine Ursache

In welchem Verein kennt man sie inzwischen nicht, die derzeitigen Probleme mit den Nutzungseinschränkungen von Druckluft- und besonders der CO2-Kartuschen?
Ich will jetzt keinesfalls die Sicherheitsprobleme mit einzelnen Druckluftkartuschen verharmlosen. Es ist traurig und bedauerlich, dass es schon zu Verletzungen und Sachschäden bekommen ist.
Nur, ich fühle mich durch die direkten und indirekten Folgen von manchmal mangelhaften Druckluftkartuschen privat und in der Funktion des Abteilungsleiters der Sportschützen des Post SV Buxtehude verschaukelt und betrogen.

Was da als Insiderinformation für eine Sportordnungsänderung ab 2010 begann und speziell für die Starter auf den Deutschen Meisterschaften, im August 2009 gelten sollte, wurde plötzlich irgendwie als Lawine losgetreten. Diese liegt nun in den Schießständen. Im Dreiklang von Herstellern, Ausrichtern und Funktionsträger wurde schon so mancher Schütze unter ihr begraben.
Als Zugabe werden jetzt ehrenamtliche Vereinsfunktionsträger auch noch zivil- und strafrechtlich von einem der Sportwaffenhersteller „bedroht“.
Das ist für jedenfalls meine Schlussfolgerung aus einer „Mitteilung“ in der Deutschen Schützenzeitung.


Unter der Überschrift „Vorstände sind zur Information verpflichtet“,
verbreitet die J.G. Anschütz GmbH ihre Meinung, dass Vereinsvorstände verpflichtet sind, die ihnen zugetragenen Informationen über die Rückrufaktionen von Druckluftkartuschen ihren Mitgliedern bekannt zu geben. Im nächsten Satz „droht“ dieser Hersteller mir, dass ich im Schadensfall zivil- und strafrechtlich belangt werden könne. Juristisch soll diese Meinung auf die „Tatherrschaft kraft überlegenen Sachwissens“ und dem Gesichtspunkt des Unterlassens begründt sein.

Bisher haben wir Schützen, die Entscheidungen der im Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) angeschlossenen Firmen, relativ klaglos ertragen.
Nun ist für mich privat und als ehrenamtlicher Vereinsvertreter das Maß aber voll.

Ist es nicht genug, dass ich als Besitzer von neun CO2-Pistolen und damit „Sponsor“ der Nachwuchsarbeit im Post SV Buxtehude, durch die Entscheidungen einiger Hersteller und deren Umsetzung durch Funktionsträger im DSB um meine „Werte“ gebracht werde?
Die alten CO2-Waffen bleiben jetzt im Schrank. Oder müssen sie sogar in die „Tonne“?
Als Folge stehen den Jugendlichen diese Sportgeräte nicht mehr zur Verfügung.
Als Zugabe kam man mich als Abteilungsleiter nun auch noch in den „Knast“ bringen?

Was haben wir in den Vereinen eigentlich verbrochen?
Warum darf mir als Vereinsfunktionär ein „Hersteller“ von scheinbar teilweise mangelhaften Produkten mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen drohen?
Nur, weil wir da eventuell auf mangelhafte Produkte einzelner Hersteller hereingefallen sind, werden wir Vorstandsmitglieder jetzt mit Kriminellen gleichgestellt?
Oder sollen wir jetzt zwangsweise aussortiert werden, nur weil wir uns scheinbar durch Verweigerung eines Neukaufes, dem Wirtschaftskreislauf entzogen haben?

Mir scheint es, wie bei der „Finanzkrise“. Da hat sich jemand beim Einkauf verzockt und zieht nun als Erster seinen Kopf aus der Schlinge, in dem er einen Anderen (Funktionäre, Schießleiter, Aufsichten) vorschiebt, um sich dann selber hinter den schützenden Baum zu stellen.

Gegen die an mich gerichtete „Drohung“, erwarte ich als ehrenamtlicher Vereinsfunktionär nun rechtlichen Beistand durch den Deutschen Schützenbund und von seinen ihm angegliederten Verbänden.
Bin ich als Vereinsfunktionär schlechter gestellt als ein Wettkampffunktionär nach der Sportordung unter 0.6?
In der SpO gibt es unter 0.6.1.5 die Regelung, dass ein Verantwortlicher bei Haftpflichtschäden, die er zu vertreten hat, nur im Rahmen der durch die Versicherung des DSB bzw. seiner Landesverbände festgelegten Haftungssummen in Anspruch genommen werden kann.
Hier ist unter Punkt 0.6.1.6.1 die Sachkunde sogar eine Forderung und kein strafverschärfender Zustand.

Bin ich jetzt wirklich der Befehlsempfänger und Hilfssheriff von Herstellern scheinbar mangelhafter Produkten?
Muss ich als ehrenamtlicher Vereinsfunktionär die Arbeit der Hersteller machen?
Wie weit kann das Kartell der Hersteller hier eigentlich sein Monopol ausbauen?

Will ich als ehrenamtlicher Vereinsfunktionsträger, die Angelegenheit nun juristisch einwandfrei aber auch rationell behandeln, habe ich scheinbar nur zwei Möglichkeiten.Ich gebe mein Ehrenamt und somit meine „Tatherrschaft kraft überlegenen Sachwissens“ ab. Also Rücktritt.Kraft Amtes und in Verbindung mit der „Tatherrschaft kraft überlegenen Sachwissens“ untersage ich auf unseren genutzten Schießstätten die Verwendung der Sportgeräte der mich persönlich zivil- und strafrechtlich bedrohenden „Hersteller“.
Ich will mich aber weiterhin meiner Aufgabe im Vereinsamt stellen.
Also liebe „Hersteller“ möglicher mangelhafter Produkte, sendet mir mit einem freundlichen Anschreiben eure entsprechenden Unterlagen und ich werde sie weiterhin unseren Mitgliedern zur Kenntnis bringen.
Meine Anschrift findet ihr unter: www.sport-service.info
Eine Androhung in der Deutschen Schützenzeitung, dann auch noch nicht einmal mit detaillierten Hinweisen, das ist der absolut falsche Weg.


Wie schon erwähnt. Durch die Einschränkung der Nutzungsdauer von Druckluftkartuschen ist in den Vereinen ein echtes Problem entstanden.
„Wer hat es eigentlich bei wem geschafft, dass die CO2-Kartuschen mit den mangelhaften „Knallchargen“ bestimmter Druckluftkartuschen fast gleichgestellt werden?
Mit welcher Begründung wurden sie ins sinkende Boot gehievt?

Ich verstehe es nicht. Da kämpfen wir gemeinsam vehement gegen die äußeren Bedrohungen unserer Sportart. Aber, der von innen ausgelösten Lähmung vieler Schützen und besonders schwerwiegend, vieler Nachwuchsschützen, müssen wir uns chancenlos ergeben?
Nach meiner Meinung wird hier sinnlos nicht nur Kapital vernichtet.
Sachliche Begründungen sind mir jedenfalls nicht bekannt.

Eine schnelle Lösung bzw. eine Prüfung durch unabhängige Stellen scheint zurzeit leider blockiert. Wurde da ein Riegel vorgeschoben? Wird die Tür von innen zugehalten?
Will man sich beim DSB nicht in Abhängigkeiten begeben, sollte eine „neutrale“ Sicherheitsprüfung möglich sein. Wenn das alles aber nun doch so sein soll, muss hier die Informationspolitik des DSB erheblich verbessert werden.
Will man uns einen sicherlich notendigen Neubau in Wiesbaden schmackhaft machen, funktioniert es doch auch.
So entsteht jedenfalls der Eindruck von einem Kartell mit monopolistischen Strukturen, das man volkstümlich sonst südlich der Alpen vermutet.

Fliegenden Händler, die möglicherweise auf den Meisterschaften gültige Kartuschen meistbietend zur Ausleihe zu den jeweiligen Durchgängen versteigern, wären keine wirkliche Lösung.

Die jetzige Situation bringt den Schießsport wirklich nicht weiter.
Wie ich gelesen habe, ist Sportschießen bei der Sommer-Universiade 2009 aus Kostengründen schon rausgeflogen.
Hallo, an sich sollten wir alle an einem Strang ziehen. Es sollte aber wirklich nicht der Strang des Galgens sein, an dem wir uns nun selber erhängen.
Wir sollten alle zum Wohle der gesamten Schützenwelt wirken und nicht nur zum Wohle einzelner Hersteller mit mangelhaften Produkten.

Der Begriff „Waffenstillstand“ bekommt jedenfalls innerhalb der Wettkämpfe des Deutschen Schützenbundes eine ganz neue Bedeutung.

Ich erbitte nochmals Schutz vom DSB vor einer persönlichen Bedrohung durch Hersteller mit mangelhaften Produkten. Schutz vor übereifrigen „Sheriffs“ und ganz besonders bitte ich um Entlassung der CO2-Eisen-Kartuschen aus der Geiselhaft.
Um eine bessere Qualität müssen sich dann die betroffenen Hersteller bemühen.

Klaus Störtenbecker

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