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Pflichtlektüre, nicht nur für Weihnachten |

Olympisches Pistolenschießen
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Olympisches Pistolenschießen
Alles Wissenswerte zum sportlichen Pistolenschießen. Auf 22o Seiten, in Farbe und mit mehr als 1200 aktuellen Fotos, Zeichnungen und Grafiken illustriert. Die meisten nationalen und internationalen Top-Athleten im Bild; dazu ausführliche Studioaufnahmen u. a. von der Sportpistolen Weltmeisterin Munkhbayar Dorjsuren, dem Olympiasieger Freie Pistole Uwe Potteck und dem dreifachen Olympiasieger mit der OSP, Ralf Schumann.
Mit Beiträgen der Bundestrainer Peter Kraneis und Barbara Georgi sowie 14 weiterer herausragender Trainern und Schützen aus dem In- und Ausland. Das erste Pistolenbuch mit einer ausführlichen Darstellung aller für das Training und den Wettkampf relevanten Themen, gegliedert in die Abschnitte: Technik (Präzision und Duell),Training, Taktik, Psyche und Waffen. Mit aktuellen Themen wie Bundesliga, Jugendtraining. Zielwegsysteme, Munitionstest, mentales Training, Coaching...
Dazu jeweils Theorie, praktische Empfehlungen und konkrete Übungen. Ein Buch für Schützinnen und Schützen aller Leistungsklassen, für Trainer und Übungsleiter sowie alle Freunde des Pistolenschießens.
ISBN 3-9809746-6-9
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Für den Kassenwart |

Quelle: DSB
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Verdeckte Entgelte für Rücklastschriften unzulässig Bundesgerichtshof schiebt Gebühreneinführung durch die Hintertür einen Riegel vor Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 08.03.2005
Banken und Sparkassen dürfen Gebühren nicht als Schadensersatz deklarieren, um auf diesem Umweg gesetzeswidrige Entgelte für Rücklastschriften zu kassieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute in einem Klageverfahren entschieden (Urteil vom 8.3.2005, Az: XI ZR 154/04), das die Verbraucherzentrale NRW gegen unseriöse Praktiken der Dresdner Bank AG angestrengt hatte. „Bankkunden müssen verdeckt erhobene Beträge, die eigentlich als Strafgebühr für Rücklastschriften berechnet werden, nicht zahlen. Darüber hinaus hat die richterliche Entscheidung bahnbrechende Bedeutung für weitere Verschleierungspraktiken bei der Entgeltberechnung von Geldinstituten. Denn der BGH wertet die Einführung von Gebühren durch die Hintertür generell als einen unzulässigen Verstoß gegen das gesetzliche Umgehungsverbot“, kommentiert die Verbraucherzentrale NRW die höchst richterliche Entscheidung. Bankkunden sollten ihre Kontoauszüge überprüfen und entsprechende Gebühren zurückfordern. Ein Verjährungsproblem besteht nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW nicht, da Kunden erst mit der heutigen Urteilsverkündung Kenntnis über die Unzulässigkeit der Abbuchung erlangt haben.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte vor zwei Jahren erfolgreich vor dem Kölner Landgericht geklagt (Urteil v. 11.6.2003, Az: 26 O 100/02), weil die Dresdner Bank in einem cleveren Schachzug versucht hatte, zwei im Jahr 1997 erlassene Urteile des BGH zu umgehen, in denen bereits besondere Entgelte bei Rücklastschriften als unzulässig erklärt worden waren. Die einschlägigen Gebühren verschwanden damals aus den offiziellen Preisverzeichnissen. Doch wenn eine Bank eine Lastschrift ihrer Kunden nicht einlösen wollte, wurde trotzdem für die Rückbuchung kassiert. Nur bei genauer Prüfung ihrer Kontoauszüge konnten Kunden der Dresdner Bank feststellen, dass nicht nur abgebuchte Beträge zurückgeholt, sondern daneben auch Gebühren von sechs Euro fällig wurden. Auf Nachfrage erhielten sie ein gewundenes Antwortschreiben der Bank, in dem die erhobenen Beträge als berechtigte Schadensersatzforderungen deklariert worden waren.
Die Dresdner Bank hatte gegen das Urteil des Kölner Landgerichts Berufung eingelegt. Doch jetzt bestätigte der BGH in letzter Instanz die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, die das Vorgehen der Dresdner Bank als gezielte Missachtung von Kundenrechten verstand. Auch die Richter in Karlsruhe mochten der Argumentation der Bank nicht folgen, sie fordere in ihrem Schreiben lediglich einen berechtigten Schadensersatz bei der Durchführung von Rücklastschriften. Der BGH erklärte die berechneten Gebühren für unzulässig.
„Die höchstrichterliche Entscheidung bricht außerdem eine weitere wichtige Lanze für den Verbraucherschutz“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW: „Denn einige Banken sind mittlerweile dazu übergegangen, rechtlich umstrittene Gebühren einfach aus ihren Verzeichnissen zu streichen, um sie ihren Kunden in verschleierter Form dennoch kommentarlos vom Konto abzubuchen. Damit ist jetzt Schluss!“ 09.03.2005 http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link194099A.html
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Für OSP-Schützen |

Bei Wolfgang war alles OK Die Messung zeigt eine Geschwindigkeit von 267 m/s
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Hallo ihr OSP-Schützen, beachtet die Regel 2.0.5.1 der Sportordnung! Auch ich war blauäugig und habe darauf vertraut, dass das Geschossgewicht meiner Munition über 2,53 Gramm liegt und dass die Geschwindigkeit mehr als 250 m/s beträgt. Wie sicherlich auch die meisten Schützen habe ich auch keine Testmöglichkeit. Aber das zählt nicht als Entschuldigung. Jetzt, bei den Deutschen Meisterschaften, wurde getestet und nicht alle Schützen kamen durch. Sogar ein Schütze der Nationalmannschaft war darunter. Besonders Waffen mit kurzen Läufen können bei "schwacher" Munition an die Grenze geraten. Es ist auch nicht auszuschließen, dass eine Munition, die bei sommerlichen Temperaturen die Bedingungen noch erfüllt, bei niedrigeren Temperaturen unter das Limit fällt. Also, mal sehen, wo ich testen kann?
Wer hat einen Tipp für mich? sport-service@web.de
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Neues vom Büchermarkt |

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Die Psyche des Schusses Was ist zu tun, wenn die Nerven flattern? Wie gelingt es Dir, im Wettkampf und bei Meisterschaften Deine Trainingsleistung zu realisieren? Diese beiden Fragen beschäftigen den Sportschützen immer dann, wenn es ernst wird.
Die renommierten Trainer und Dipl.-Psych. Heinz Reinkemeier und die 4-fache Olympiateilnehmerin und Sportpsychologin Gaby Bühlmann geben konkrete Antworten.
Sie haben ihre umfangreichen Erfahrungen im Nachwuchs- und Spitzensport in verständlicher Form zusammengefasst und legen viele verblüffende Erkenntnisse vor. Hinweise, die sich direkt in die Trainings- und Matchpraxis umsetzen lassen.
Auf 204 farbigen Seiten, gebunden, mit mehr als 1000 Fotos und Zeichnungen sowie über 200 Übungen. Im Buch enthalten ist eine Audio-CD mit Entspannungsanleitungen sowie ein ausführlicher Trainingsplan.
ISBN 3-9809746-5-0
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Regelmäßig Datensicherung |

Zeigt dem Datenverlust die "Rote Karte"!
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Denkt an die regelmäßige Sicherung eurer Daten auf den Computern. Mir hätte das sehr viel Zeit erspart. OK, jährlich ist auch regelmäßig, das muss aber nicht reichen! Glaubt es mir! Die Chance zur Neuordnung ist ganz schön nervig und es bleiben Lücken.
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Wettkampfpass und amtl. Lichtbildausweis |
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Fahrt ihr zum Wettkampf, habt immer den Wettkampfpass und ab dem 16. Lebensjahr, habt immer einen amtlchen Lichtbildausweis dabei !!!
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Wenn nicht, 2 Beispiele, die für die dort teilnehmenden Schützen gültig sind.
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Kreis Nordheide-Elbmarsch: Sollte ein Wettkampfpass nicht bis zum letzten Durchgang vorgelegt werden können, wird das Ergebnis aus der Wertung genommen und eine Teilnahme an der Landesmeisterschaft ist dann nicht mehr möglich.
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Bezirk Stade: Wettkampfpass nicht dabei = zusätzlich 5,- Euro Bearbeitungsgebühr.
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Sportordnung Regel 0.7.4.1.1 Kann der Schütze bei Beginn des Wettkampfes den Wettkampfpass und den amtlichen Lichtbildausweis nicht vorweisen, so darf er zwar starten, wird aber mit Abzug von zwei (2) Ringen in der ersten Serie bestraft, wenn er vor dem offiziellen Ende der Schießzeit dieses Wettbewerbs diese Dokumente nicht erbringen kann. Eine Zeitgutschrift erfolgt nicht.
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Übrigens: Der amtliche Lichtbildausweis ist zur Feststellung der Staatsangehörigheit notwendig.
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Also, habt immer beides dabei!
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Noch ein Tipp ! Rauchen schadet der Gesundheit |
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